von M. Neumann
Hermatt
wohnt seit 21 Jahren in einer Schwabinger Wohnanlage. Im Jahr 2000 hat Rohrer
Immobilien, welche als Rohrer & Söhne Projekt 5 GmbH auftritt, das
Gesamtanwesen mit 111 Wohnungen von einer Bank erworben, welche dieses in
Eigentumswohnungen umwandelte, um es einzeln zu verkaufen. Zuerst folgte eine
Mieterhöhungsklage, mit welcher Rohrer scheiterte. Dann folgte die erste
Räumungsklage, gestützt auf eine behauptete, nie bewiesene Beleidigung („Blöde
Gans, dumme Kuh“). Nach vier Jahren wies die 14. Zivilkammer des Landgerichts
München I mit Endurteil die Räumungsklage endgültig als unbegründet zurück.
Rohrer gab sich damit nicht zufrieden und erhob eine neue
Räumungsklage, wieder gestützt auf angebliche Beleidigung und Verleumdung. Fast
im Monatsturnus wurden neue Kündigungen ausgesprochen, mit neu erfundenen
Gründen. Getreut dem Motto: „Wir kündigen solange, bis wir erfolgreich kündigen“. Diese
Attacken sind Rohrer Immobilien nicht fremd. Es wurden allein am Amtsgericht München
an die 135 derartige Räumungsklagen gg. unliebsam übernommene Altmieter in den
letzten Jahren erhoben, um sie loszuwerden und die Wohnungen leer bzw. an
Käufer zu veräußern, die dann selbst einziehen können.
In 2006 wurde anlässlich einer Betriebskostenbelegskontrolle
festgestellt, daß die Gehälter der beiden tatsächlich
tätigen Hausmeister in mehrere inexistente
400-€-Gehälter aufgeteilt und auf Verwandte ausbezahlt werden, um sich so der
Sozialversicherungspflicht zu entledigen. Nachdem sich Rohrer auf die Anfrage
nicht äußerte, wurde Strafanzeige erstattet. Die STA München I war zu bequem
sich mit diesem offensichtlichen Fall auseinanderzusetzen. Weil das
Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, erblickte Rohrer einen brauchbaren
Kündigungsgrund und das AG München war ihm dabei behilflich.
Hermatt hat weder Mietrückstände,
geschweige liegt eine einzige Beschwerde irgendeines Nachbarn gg. ihn vor.
Die Nachbarn haben sogar eine umfangreiche
Unterschriftenliste unterzeichnet, weil sie Hermatt
als Nachbarn schätzen. Keiner hatte je Streit mit ihm. Deren Wohnungen wurden bereits verkauft.
Rohrer hat tatsächlich aufgrund der Einstellungsverfügung der
Staatsanwaltschaft München I ein vorläufig vollstreckbares Räumungsurteil
bekommen und will Hermatt eiskalt räumen lassen.
Die Staatsanwaltschaft München I hat zwei Ermittlungsverfahren gg. Franz Rohrer und die beiden Hausmeister eingeleitet. Gegen die beiden Hausmeister soll angeblich zwischenzeitlich ein Strafbefehl ergangen sein und das Finanzamt hat die hinterzogenen Steuern angeblich nachgefordert. Hermatt hat somit rein gar nichts zu Unrecht angezeigt, sondern lediglich bewiesene Tatsachen. Die Kündigung Rohrer's ist somit unwirksam und nun hat das Landgericht München sein willkürliches Räumungsurteil aufzuheben. Es ist unfassbar, was an Deutschen Gerichten stattfindet und wie Menschen, die niemandem etwas taten, unter Beschuß geraten. Der Fall Hermatt ist ein erschreckendes Beispiel.