Rohrer Immobilien treibt Hermatt in Obdachlosigkeit

von M. Neumann  

 


Hermatt wohnt seit 21 Jahren in einer Schwabinger Wohnanlage. Im Jahr 2000 hat Rohrer Immobilien, welche als Rohrer & Söhne Projekt 5 GmbH auftritt, das Gesamtanwesen mit 111 Wohnungen von einer Bank erworben, welche dieses in Eigentumswohnungen umwandelte, um es einzeln zu verkaufen. Zuerst folgte eine Mieterhöhungsklage, mit welcher Rohrer scheiterte. Dann folgte die erste Räumungsklage, gestützt auf eine behauptete, nie bewiesene Beleidigung („Blöde Gans, dumme Kuh“). Nach vier Jahren wies die 14. Zivilkammer des Landgerichts München I mit Endurteil die Räumungsklage endgültig als unbegründet zurück.

 

Rohrer gab sich damit nicht zufrieden und erhob eine neue Räumungsklage, wieder gestützt auf angebliche Beleidigung und Verleumdung. Fast im Monatsturnus wurden neue Kündigungen ausgesprochen, mit neu erfundenen Gründen. Getreut dem Motto: „Wir kündigen solange, bis wir erfolgreich kündigen“. Diese Attacken sind Rohrer Immobilien nicht fremd. Es wurden allein am Amtsgericht München an die 135 derartige Räumungsklagen gg. unliebsam übernommene Altmieter in den letzten Jahren erhoben, um sie loszuwerden und die Wohnungen leer bzw. an Käufer zu veräußern, die dann selbst einziehen können.

 

In 2006 wurde anlässlich einer Betriebskostenbelegskontrolle festgestellt, daß die Gehälter der beiden tatsächlich tätigen Hausmeister in mehrere inexistente 400-€-Gehälter aufgeteilt und auf Verwandte ausbezahlt werden, um sich so der Sozialversicherungspflicht zu entledigen. Nachdem sich Rohrer auf die Anfrage nicht äußerte, wurde Strafanzeige erstattet. Die STA München I war zu bequem sich mit diesem offensichtlichen Fall auseinanderzusetzen. Weil das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, erblickte Rohrer einen brauchbaren Kündigungsgrund und das AG München war ihm dabei behilflich.

 

Hermatt hat weder Mietrückstände, geschweige liegt eine einzige Beschwerde irgendeines Nachbarn gg. ihn vor.

 

Die Nachbarn haben sogar eine umfangreiche Unterschriftenliste unterzeichnet, weil sie Hermatt als Nachbarn schätzen. Keiner hatte je Streit mit ihm. Deren Wohnungen wurden bereits verkauft. Sie stehen nicht unter "Beschuß".

 

Rohrer hat tatsächlich aufgrund der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft München I ein vorläufig vollstreckbares Räumungsurteil bekommen und will Hermatt eiskalt räumen lassen. Daneben hat Rohrer - nach eigenen Angaben - einen Privatermittler beauftragt, nicht nur das Leben Hermatt's, sondern auch das seiner gesamten Familie auszuspionieren. Die Familie hat Strafanzeige gg. Rohrer erstattet. Das geht alles viel zu weit. Ferner haben die Anwälte Hermatt's beim Amtsgericht München beantragt, Rohrer auf seine Prozessfähigkeit hin überprüfen zu lassen. Ein gesunder Mensch fängt gar nicht erst eine solche Schlammschlacht mit unliebsam übernommenen Altmietern an, geschweige prozessiert er weiter, wenn er schon dreimal vor Gericht verloren hat.

 

Die Staatsanwaltschaft München I hat zwei Ermittlungsverfahren gg. Franz Rohrer und die beiden Hausmeister eingeleitet. Gegen die beiden Hausmeister soll angeblich zwischenzeitlich ein Strafbefehl ergangen sein und das Finanzamt hat die hinterzogenen Steuern angeblich nachgefordert. Hermatt hat somit rein gar nichts zu Unrecht angezeigt, sondern lediglich bewiesene Tatsachen. Die Kündigung Rohrer's ist somit unwirksam und nun hat das Landgericht München sein willkürliches Räumungsurteil aufzuheben. Es ist unfassbar, was an Deutschen Gerichten stattfindet und wie Menschen, die niemandem etwas taten, unter Beschuß geraten. Der Fall Hermatt ist ein erschreckendes Beispiel.